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   VerfG Brandenburg, 16.08.2013 - VfGBbg 73/12 AE   

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https://dejure.org/2013,24516
VerfG Brandenburg, 16.08.2013 - VfGBbg 73/12 AE (https://dejure.org/2013,24516)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 16.08.2013 - VfGBbg 73/12 AE (https://dejure.org/2013,24516)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 16. August 2013 - VfGBbg 73/12 AE (https://dejure.org/2013,24516)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    VerfGGBbg, § 16; BbgGOVerfGH, § 9 Abs. 2
    Akteneinsicht; Verfahrensabschluss; Berechtigtes Interesse; Ablehnungsgesuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 698/06

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die von der Kultusministerkonferenz

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.08.2013 - VfGBbg 73/12
    Angesichts der offensichtlichen Unzulässigkeit des Ablehnungsgesuchs ist eine Stellungnahme des abgelehnten Richters entbehrlich; dieser ist bei der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch auch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGK 8, 59, 60).
  • VerfG Brandenburg, 20.09.2013 - VfGBbg 62/12

    Ablehnungsgesuche; Willkürverbot; rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter;

    Zur Begründung verweist er auf ein Hinweisschreiben des Verfassungsgerichts vom 7. Juni 2013 in dem - eine andere Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers betreffenden - Verfahren VfGBbg 73/12 sowie auf die Ablehnung seines Antrags auf Akteneinsicht in abgeschlossene Verfassungsbeschwerdeverfahren.

    Angesichts der offensichtlichen Unzulässigkeit der Ablehnungsgesuche ist eine Stellungnahme der abgelehnten Richter entbehrlich; diese sind bei der Entscheidung über die offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuche auch nicht ausgeschlossen (vgl. Beschluss vom 16. August 2013 - VfGBbg 73/12 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; ferner etwa BVerfGK 8, 59, 60).

    Der Beschwerdeführer stützt seine Ablehnung des Präsidenten M. in erster Linie auf das Hinweisschreiben vom 7. Juni 2013 in einem anderen Verfahren, nämlich dem Verfahren VfGBbg 73/12, das einen ablehnenden Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts in einem Klageerzwingungsverfahren zum Gegenstand hatte.

    Die Ablehnung erfolgte in Übereinstimmung mit dem VerfGGBbg und der Geschäftsordnung des Gerichts (vgl. Beschluss vom 16. August 2013 - VfGBbg 73/12 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Wegen der offensichtlichen Unzulässigkeit des Ablehnungsgesuchs gegen den Richter Dr. L. wird auf den Beschluss vom 16. August 2013 im Verfahren VfGBbg 73/12 verwiesen.

  • VerfG Brandenburg, 20.09.2013 - VfGBbg 64/12

    Ablehnungsgesuche; Willkürverbot; rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter;

    Zur Begründung verweist er auf ein Hinweisschreiben des Verfassungsgerichts vom 7. Juni 2013 in dem - eine andere Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers betreffenden - Verfahren VfGBbg 73/12 sowie auf die Ablehnung seines Antrags auf Akteneinsicht in abgeschlossene Verfassungsbeschwerdeverfahren.

    Angesichts der offensichtlichen Unzulässigkeit der Ablehnungsgesuche ist eine Stellungnahme der abgelehnten Richter entbehrlich; diese sind bei der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch auch nicht ausgeschlossen (vgl. Beschluss vom 16. August 2013 - VfGBbg 73/12 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; ferner etwa BVerfGK 8, 59, 60).

    Der Beschwerdeführer stützt seine Ablehnung des Präsidenten M. in erster Linie auf das Hinweisschreiben vom 7. Juni 2013 in einem anderen Verfahren, nämlich dem Verfahren VfGBbg 73/12, das einen ablehnenden Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts in einem Klageerzwingungsverfahren zum Gegenstand hatte.

    Die Ablehnung erfolgte in Übereinstimmung mit dem VerfGGBbg und der Geschäftsordnung des Gerichts (vgl. Beschluss vom 16. August 2013 - VfGBbg 73/12 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Wegen der offensichtlichen Unzulässigkeit des Ablehnungsgesuchs gegen den Richter Dr. L. wird auf den Beschluss vom 16. August 2013 im Verfahren VfGBbg 73/12 verwiesen.

  • VerfG Brandenburg, 24.01.2014 - VfGBbg 21/13

    Ablehnungsgesuche; Willkürverbot; Rechtliches Gehör; Gesetzlicher Richter;

    Zur Begründung verweist er auf ein Hinweisschreiben des Verfassungsgerichts vom 7. Juni 2013 in dem - eine andere Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers betreffenden - Verfahren VfGBbg 73/12 sowie auf die Ablehnung seines Antrags auf Akteneinsicht in bereits abgeschlossene Verfassungsbeschwerdeverfahren.

    Angesichts der offensichtlichen Unzulässigkeit der Ablehnungsgesuche ist eine Stellungnahme der abgelehnten Richter entbehrlich; diese sind bei der Entscheidung über die offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuche auch nicht ausgeschlossen (vgl. Beschluss vom 16. August 2013 - VfGBbg 73/12 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; ferner etwa BVerfGK 8, 59, 60).

    Zur weiteren Begründung kann auf den Beschluss vom 16. August 2013 im Verfahren VfGBbg 73/12 und die Beschlüsse vom 20. September 2013 in den Verfahren VfGBbg 62/12 und VfGBbg 64/12 (veröffentlicht jeweils unter www.verfassungsgericht.brandenburg.de) verwiesen werden.

  • VerfG Brandenburg, 29.11.2013 - VfGBbg 9/13

    Ablehnungsgesuche; Willkürverbot; rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter;

    Zur Begründung verweist er auf ein Hinweisschreiben des Verfassungsgerichts vom 7. Juni 2013 in dem - eine andere Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers betreffenden - Verfahren VfGBbg 73/12 sowie auf die Ablehnung seines Antrags auf Akteneinsicht in abgeschlossene Verfassungsbeschwerdeverfahren.

    Angesichts der offensichtlichen Unzulässigkeit der Ablehnungsgesuche ist eine Stellungnahme der abgelehnten Richter entbehrlich; diese sind bei der Entscheidung über die offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuche auch nicht ausgeschlossen (vgl. Beschluss vom 16. August 2013 - VfGBbg 73/12 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; ferner etwa BVerfGK 8, 59, 60).

    Zur weiteren Begründung kann auf den Beschluss vom 16. August 2013 im Verfahren VfGBbg 73/12 und die Beschlüsse vom 20. September 2013 in den Verfahren VfGBbg 62/12 und VfGBbg 64/12 (veröffentlicht jeweils unter www.verfassungsgericht.brandenburg.de) verwiesen werden.

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